Beschleunigte Grundqualifikation
2.490,00 € Umsatzsteuerfreie Leistung gemäß § 4 Nr. 21b UStG
Im Zeitraum vom 01.01.2022 – 28.01.2022
Sie möchten sich beruflich umorientieren und als Berufskraftfahrer tätig sein? Dann mach die Grundqualifikation bei Auf Achse – deinem Vorwärtsgang für Berufskraftfahrer.
Im Preis enthalten:
- 140 UE Theorie
- 10 Fahrstunden (60 Minuten)
- Lernmaterial
- Gebühren der IHK Prüfung
- Beschreibung
- Zusätzliche Informationen
- Inhalte der Weiterbildung
- Zeit und Ort der Weiterbildung
- FAQ
Beschreibung
Sie möchten sich beruflich umorientieren und als Berufskraftfahrer tätig sein? Dann mach die Grundqualifikation bei Auf Achse – deinem Vorwärtsgang für Berufskraftfahrer.
Jede Person, die gewerblich Güter oder Personen transportieren möchte, benötigt neben der jeweiligen Fahrerlaubnis zusätzlich eine Grundqualifikation. Diese Grundqualifikation befähigt Sie für gewerbliche Fahrten eines Busses oder LKWs und muss im Abstand von fünf Jahren durch eine Weiterbildung (Berufskraftfahrerweiterbildung) aufgefrischt werden.
Eine Fahrerlaubnis für LKW oder Bus muss zum Beginn der Schulung nicht vorliegen sondern kann im Zuge der Schulung erlangt werden.
Die Qualifzierung umfasst ingesamt 140 Stunden (130 Minuten Theorie + 10 Stunden Praxis).
Abgeschlossen wird die Maßnahme mit einer 90 minütigen Theorieprüfung in deutscher Sprache bei der zuständigen IHK.
Zusätzliche Informationen
Termine | 29.12.2023 – 06.02.2024, 19.02.2024 – 26.03.2024, 12.04.2024 – 24.05.2024, 03.06.2024 – 09.07.2024, 17.07.2024 – 27.08.2024, 18.09.2024 – 25.10.2024, 02.10.2024 – 12.11.2024, 14.11.2024 – 20.12.2024 |
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Die Inhalte werden gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes vermittelt und dienen als Vorbereitung auf die IHK Prüfung.
• Technik und Fahrphysik (150 Minuten)
• Kinematischen Kette (150 Minuten)
• Sozialvorschriften (150 Minuten)
• Risiken im Straßenverkehrs (150 Minuten)
• Kriminalität u. Schleusung illegaler Einwanderer (150 Minuten)
• Präventivmaßnahmen gegen Krankheit (150 Minuten)
• Geistige und körperliche Verfassung (150 Minuten)
• Verhalten in Notfällen (150 Minuten)
• Ladungssicherung (150 Minuten)
• Kenntnisse und Vorschriften für den Güterverkehr (150 Minuten)
• Verhalten, das zu einem positiven Auftreten des Unternehmens beiträgt (150 Minuten)
• Wirtschaftliches Umfeld des Güterverkehrs und Marktordnung (150 Minuten)
Dauer beschleunigten Grundqualifizierung: ca. 4 Wochen in Vollzeit
Ort der Berufskraftfahrerweiterbildung: Stahlgruberring 3, 81829 München
Was sind die Inhalte der beschleunigten Grundqualifizierung?
Die Inhalte werden gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes vermittelt und dienen als Vorbereitung auf die IHK Prüfung.
• Technik und Fahrphysik (150 Minuten)
• Kinematischen Kette (150 Minuten)
• Sozialvorschriften (150 Minuten)
• Risiken im Straßenverkehrs (150 Minuten)
• Kriminalität u. Schleusung illegaler Einwanderer (150 Minuten)
• Präventivmaßnahmen gegen Krankheit (150 Minuten)
• Geistige und körperliche Verfassung (150 Minuten)
• Verhalten in Notfällen (150 Minuten)
• Ladungssicherung (150 Minuten)
• Kenntnisse und Vorschriften für den Güterverkehr (150 Minuten)
• Verhalten, das zu einem positiven Auftreten des Unternehmens beiträgt (150 Minuten)
• Wirtschaftliches Umfeld des Güterverkehrs und Marktordnung (150 Minuten)
Wie läuft die beschleunigte Grundqualifikation ab?
Die beschleunigte Grundqualifikation dauert circa 4 Wochen.
Die Unterrichtszeiten sind hierbei Montag – Donnerstag (08:00 – 16:00 Uhr) & Freitag (08:00 – 14:00 Uhr). Der Lehrgang umfasst insgesamt 140 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten.
Es handelt sich dabei um 130 Unterrichtseinheiten theoretischen Unterricht und 10 Stunden fahrpraktischen Unterricht im LKW oder BUS.
Wer muss die beschleunigte Grundqualifikation überhaupt machen?
Die Vorgaben für die Berufskraftfahrerqualifikation beruhen auf der EU-Richtlinie 2003/59/EG vom 15. Juli 2003 (ABl. Nr. L 226 vom 10.09.2003). Um die Richtlinie umzusetzen, hat der Staat das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und die auf diesem beruhende Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) erlassen.
Die Vorgaben des BKrFQG gelten für gewerbliche Beförderungen im Personen- oder Güterverkehr auf öffentlichen Straßen, sofern für diese Fahrten ein Führerschein der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE nötig ist.
Informationen, wer von der Berufskraftfahrerqualifikation ausgenommen ist befinden sich in den Anwendungshinweisen zur Berufskraftfahrergrundqualifikation.
Selbst alle anderen legen sich hierbei nicht genau fest. Siehe:
https://www.eu-bkf.de/de/home/bkrfqg/grundqualifikation.htm
Ausnahme: Personen, die die Fahrerlaubnis der Klasse C1/C1E bzw. C/CE vor dem 10. September 2009 erworben haben, müssen keine zusätzliche Qualifikation erwerben.
Bei den Bus Klassen D1/E und D/E war der Stichtag der 10. September 2008.
Tipp: Zur gesetzlich vorgeschriebenen Berufskraftfahrerqualifikation gehört nicht nur der Nachweis der Grundqualifikation. Alle Fahrer und Fahrerinnen sind alle fünf Jahre zu einer 35-stündigen Weiterbildung verpflichtet, um die Qualifikation weiterhin zu behalten.
Wie läuft die Prüfung bei der beschleunigten Grundqualifikation ab?
Die Abschlussprüfung ist ein 90 minütiger Test am Computer bei der zuständigen Industrie -und Handelskammer. Damit Sie die schriftliche Prüfung bestehen, sollten Sie ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift besitzen. Die Abschlussprüfung kann nicht in einer Fremdsprache abgelegt werden.
Eine Übersicht über die aktuellen Prüfungstermine finden Sie hier.
Sie möchten von LKW auf BUS umsteigen?
Falls sie bereits die Grundqualifikation Güterverkehr besitzen, können sie jederzeit auf die Grundqualifkation Personenverkehr erweitern. Natürlich ist dies auch andersrum möglich.
Hierbei müssen lediglich 35 Stunden theoretische Unterrichtseinheiten besucht werden, sowie 2,5 Stunden fahrpraktische Stunden im LKW oder Bus absolviert werden.
Was ist der Unterschied zwischen Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation?
Für Fahrten im gewerblichen Güter- und Personenverkehr müssen die Fahrer zusätzlich zur Ausbildung der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse eine „Grundqualifikation“ sowie nachfolgend eine regelmäßige Weiterbildung nachweisen. Die Grundqualifikation kann der Fahrer auf verschiedenen Wegen erwerben.
1. Erwerb durch Besitzstand:
Fahrer, die eine entsprechende Fahrerlaubnis (2, 3, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE) vor den Stichtagen (Bus 10.09.2008/ Lkw 10.09.2009) erworben haben, genießen Besitzstand. Das heißt, diese Fahrer sind aus Sicht des Gesetzgebers bereits für ihren Tätigkeitsbereich (Güter- oder Personenverkehr) grundqualifiziert.
2. Erwerb durch Berufsausbildung:
Der Fahrer macht eine Berufsausbildung – zum Berufskraftfahrer (BKF), zur Fachkraft im Fahrbetrieb (FiF) oder in einem vergleichbaren Ausbildungsberuf mit staatlicher Anerkennung.
3. Erwerb durch Grundqualifikation bzw. die beschleunigte Grundqualifikation:
Bei der Grundqualifikation legt der Fahrer vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) eine 7,5-stündige praktische und theoretische Prüfung ab. Für die Grundqualifikation muss man die entsprechende Fahrerlaubnisklasse noch nicht besitzen.
Wer die beschleunigte Grundqualifikation absolviert, nimmt an einem Lehrgang mit 140 Stunden Unterricht einschließlich 10 Praxisstunden teil. Am Ende der beschleunigten Grundqualifikation steht eine 90-minütige theoretische Prüfung vor der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen IHK. Für die beschleunigte Grundqualifikation muss man die entsprechende Fahrerlaubnisklasse noch nicht besitzen.
Sowohl für die Grundqualifikation als auch die beschleunigte Grundqualifikation gilt: Fahrer mit Wohnsitz im Inland oder mit im Inland erteilter Arbeitsgenehmigung müssen die Grundqualifikation im Inland erwerben. Die absolvierte Grundqualifikation wird durch den Eintrag der Schlüsselzahl 95 auf dem Führerschein nachgewiesen.
Wie erlangen Kraftfahrer die Grundqualifikation?
Ausbildung:
- Fachkraft im Fahrbetrieb (FiF)
- Berufskraftfahrer
- Ausbildungsberuf mit vergleichbaren Kenntnissen
Grundqualifikation:
- Lehrgang nicht erforderlich
- Die Fahrerlaubnis ist keine Voraussetzung für die Prüfung
Beschleunigte Grundqualifikation:
- Lehrgang mit 140 Zeitstunden(140 x 60 Min.) inklusive 10 Praxisstunden
- Die Fahrerlaubnis ist keine Voraussetzung für die Prüfung
Wie hoch ist das Mindestalter Güterverkehr?
Klasse | Ausbildung | Grundqualifikation | Beschleunigte Grundqualifikation |
C | 18 Jahre | 18 Jahre | 21 Jahre |
CE | 18 Jahre | 18 Jahre | 21 Jahre |
C1 | 18 Jahre | 18 Jahre | 18 Jahre |
C1E | 18 Jahre | 18 Jahre | 18 Jahre |
Wie hoch ist das Mindestalter im Personenverkehr?
Klasse | Ausbildung | Grundqualifikation | Beschleunigte Grundqualifikation | ||
D | 18 Jahre (Linienverkehr bis 50 km) | 20 Jahre | 21 Jahre | 21 Jahre (Linienverkehr bis 50 km) | 23 Jahre |
DE | 18 Jahre (Linienverkehr bis 50 km) | 20 Jahre | 21 Jahre | 21 Jahre (Linienverkehr bis 50 km) | 23 Jahre |
D1 | 18 Jahre | – | – | 21 Jahre | |
D1E | 18 Jahre | – | 21 Jahre |
Wie lange dauert die beschleunigte Grundqualifikation?
Die beschleunigte Grundqualifikation dauert circa vier Wochen.
Unsere Unterrichtszeiten sind hierbei Montag – Donnerstag (08:00 – 16:00 Uhr) & Freitag (08:00 – 14:00 Uhr).
Der Lehrgang umfasst insgesamt 140 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten. Bei bekommst Du immer zum Beginn der Woche einen Stundenplan, damit Du immer genau weißt was dich erwartet.
Es handelt sich dabei um 130 Unterrichtseinheiten theoretischen Unterricht und 10 Stunden fahrpraktischen Unterricht.
Wie viel kostet die beschleunigte Grundqualifikation?
Die Kosten belaufen sich auf 2490 € für die beschleunigte Grundqualifikation bei Auf Achse.
Zusätzliche Kosten fallen bei der IHK für die Abnahme der Prüfung an und ggf. für den Erwerb einer Fahrerlaubnis, falls Sie diese noch nicht besitzen.