Qualifizierungschancengesetz - ehemals Wegebau
Mit dem WeGebAU Programm (= Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen) der Agentur für Arbeit können Mitarbeiter von Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten (Vollzeit = 1 Beschäftigter, Teilzeit = ½ Beschäftigter, 450€-Job = ¼ Beschäftigter) eine Förderung von 100% für den Erwerb eines LKW-Führerscheins der Klasse C | CE mit Zusatzqualifikation erhalten.
Voraussetzungen für die Förderung:
- Der Antragsteller muss das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben.
- Der Arbeitgeber muss für die Dauer der Qualifizierungsmaßnahme das Arbeitsentgelts fortzahlen.
Folgende Kosten werden übernommen
Übernahme der Weiterbildungskosten:
Zwischen 15 % und 100 % (je nach Betriebsgröße und Alter des Mitarbeiters)
Das Qualifizierungschancengesetz (ehemals WeGebAU) ist Teil der Qualifizierungsoffensive der Bundesregierung.
Damit unterstützt die Bundesagentur für Arbeit die Qualifizierung von Beschäftigen. Werden in Weiterbildungen Kenntnisse und Fähigkeiten erworben, die über eine Anpassungsfortbildung hinausgehen, kann ein Teil der Kosten durch die Bundesagentur für Arbeit übernommen werden.
Qualifikationen und Kompetenzen sollen regelmäßig erweitert werden, Mitarbeiterbindungen und Mitarbeiterentwicklungen sollen hierbei gestärkt werden.
Unternehmen werden bei der Weiterbildung ihrer Mitarbeiter finanziell entlastet zwischen 25% und 75% je nach Betriebsgröße bis zu 100% bei berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen (z.B. Umschulungen, Teilqualifikationen, Vorbereitung auf Externenprüfungen). So können Beschäftigte ihre Arbeit während der Weiterbildung bei vollen Bezügen ruhen lassen.
Arbeitgeber profitieren währenddessen von reduzierten Lohnkosten.
BALM Förderung
Das Förderprogramm vom Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM), richtet sich an Unternehmen, die Güterkraftverkehr gemäß §1 Güterkraftverkehrgesetz (GüKG) betreiben und Eigentümer (oder Halter) mindestens eines in Deutschland zugelassenen nur für Güterkraftverkehr bestimmten Nutzfahrzeugs (mindestens 12 Tonnen zGG oder 7,5 ????) sind.
Als Unternehmen können entsprechende Anträge auf Zuschüssen beantragt werden, wenn diese Ausbildungsplätze zur Ausbildung zum Berufskraftfahrer schaffen oder bestimmte Weiterbildungsmaßnahmen durchführen.
Wichtig ist, dass mit der Maßnahme erst nach dem Zeitpunkt der Antragsstellung begonnen wird.
Die exakten Bestimmungen werden jährlich im Rahmen der Ausführungen zur jeweiligen Förderperiode veröffentlicht. Die aktuellen Ausführungen finden Sie hier.
Es existieren eine Reihe von Fördermöglichkeiten von denen sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen profitieren können.
Wir helfen ihnen gerne dabei, die passende Fördermöglichkeit zu finden und zu beantragen.
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