Für Arbeitsuchende

Bildungsgutschein


Ein Bildungsgutschein wird von der Bundesagentur für Arbeit (oder dem Jobcenter) ausgestellt. Im Zuge eines Bildungsgutscheins können Weiterbildungsmaßnahmen (beispielsweise ein LKW- oder Bus Führerschein) komplett übernommen werden. Ein ausgestellter Bildungsgutschein enthält u.a. das Bildungsziel, die erforderliche Weiterbildungsdauer, die Gültigkeitsdauer und den regionalen Geltungsbereich.

Auf Achse ist ein zertifizierter Bildungsträger mit mehr als 4ß förderfähigen Weiterbildungsmaßnahmen.

Voraussetzungen um einen Bildungsgutschein zu erhalten:

  • Abgeschlossene Berufsausbildung oder die aktive Ausübung eines Berufs für mindestens drei Jahre
  • Bei einem Beratungsgespräch bei der (für den Antragsteller) zuständigen Arbeitsagentur wird individuell darüber entschieden, ob eine Förderung über einen Bildungsgutschein möglich ist. Es wird insbesondere geprüft, ob nach der Maßnahme die Chancen auf eine berufliche Wiedereingliederung verbessert werden

Die Feststellungen zur Notwendigkeit einer Weiterbildung schließen immer auch die arbeitsmarktlichen Bedingungen ein. Das heißt, die Agentur für Arbeit muss abwägen, ob zum Beispiel die Arbeitslosigkeit auch ohne eine Weiterbildung beendet werden kann, ob andere arbeitsmarktpolitische Instrumente erfolgversprechender sind und, ob mit dem angestrebten Bildungsziel mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt erwartet werden kann.

 Die Teilnahme muss notwendig sein, um die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder weil die Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen fehlenden Berufsabschlusses anerkannt ist.

Was beinhaltet ein Bildungsgutschein:


Alle Kosten, die in unmittelbaren Zusammenhang mit der  Weiterbildungsmaßnahme entstehen.

  • Lehrgangskosten (inkl. Prüfungsgebühren)
  • Fahrtkostenzuschuss
  • Kosten für Verpflegung und Unterbringung
  • Kinderbetreuungskosten
  • Unterhaltskosten


Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)


Bei einem persönlichen Gespräch mit ihrem Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter finden Sie heraus, ob und welche Maßnahmen benötigt werden.

Gemeinsam wird in dem Gespräch entschieden, ob ihnen eine Maßnahme weiterhilft oder nicht.

Das sollten Sie bei den Kosten beachten

Ihnen entstehen keine Kosten für die Maßnahme, wenn Ihre Vermittlungsfachkraft vor der Teilnahme schriftlich zugestimmt hat (Bewilligungsbescheid).

Entstehen Ihnen Kosten für Fahrt und Kinderbetreuung, erstatten wir diese unter bestimmten Voraussetzungen. Bitte fragen Sie vor Beginn der Maßnahme bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter nach.

Wie Sie den AVGS verwenden:


Wenn Sie eine Maßnahme gefunden haben, die Ihren Bedürfnissen entspricht und die Vorgaben des AVGS erfüllt, geht es so weiter:

  1. Kontaktieren Sie den Maßnahmeträger. Er prüft die Vorgaben Ihres AVGS. Kann er Ihnen eine Teilnahme an der Maßnahme zusichern, erhalten Sie von ihm eine Bestätigung
  2. Kontaktieren Sie nun Ihre Vermittlungsfachkraft. Diese prüft, ob Ihnen die Maßnahme beruflich weiterhilft. Sie stellt außerdem fest, ob die Bedingungen des AVGS erfüllt sind
  3. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter einen Bewilligungsbescheid. Das ist ein Schreiben, in dem steht, dass Sie an der Maßnahme teilnehmen dürfen. Auch der Maßnahmeträger wird darüber informiert, dass Ihre Maßnahme bewilligt wurde
  4. Sie treten die Maßnahme an

Es existieren eine Reihe von Fördermöglichkeiten von denen sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen profitieren können.

Wir helfen ihnen gerne dabei, die passende Fördermöglichkeit zu finden und zu beantragen.

Schreiben Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie uns an.

Rufen Sie uns an.

089 - 69 64 64

WeCreativez WhatsApp Support
Ich bin Lukas und helfe unseren Kunden bei allen Fragen & Anliegen.
👋 Schreib mir direkt eine Nachricht 👋