Beschleunigte Grundqualifikation

Die beschleunigte Grundqualifizierung

Der schnellste Weg gewerblich Güter Personen zu transportieren

Die beschleunigte Grundqualifikation ist eine der schnellsten Wege, gewerblich Personen oder Güter befördern zu dürfen.

Die beschleunigte Grundqualifikation ist die Grundqualifizierung für das gewerbliche Fahren von LKW oder Bussen muss im Abstand von fünf Jahren durch eine Weiterbildung (Berufskraftfahrerweiterbildung) aufgefrischt werden.

Die beschleunigte Grundqualifikation muss zusätzlich zum LKW oder Bus Führerschein gemacht werden.

Die Qualifizierung umfasst insgesamt 140 Stunden (130 Stunden Theorie + 10 Stunden Praxis im LKW oder Bus).

Abgeschlossen wird die Maßnahme mit einer 90-minütigen Theorieprüfung in deutscher Sprache bei der zuständigen IHK.

aller Teilnehmer bestehen bei der ersten Prüfung.

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Wer muss die beschleunigte Grundqualifikation machen?

Jeder Fahrer der heute und in Zukunft Güter oder Personen gewerblich transportieren möchte.

Ausgenommen sind Personen, die ihren Bus-Führerschein vor dem 10.09.2008 erworben haben und Personen, die ihren LKW-Führerschein vor dem 10.08.2009 erworben haben. Hierbei greift der sogenannte Besitzstand und Sie können ohne Grundqualifikation gewerblich fahren. Die Weiterbildung muss dennoch alle fünf Jahre besucht werden. 

Voraussetzungen für die Teilnahme:

Mindestalter Klasse (C/CE): 21 Jahre

Mindestalter Klasse (C1/C1E): 18 Jahre

Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B

Gesundheitliche Eignung und Sehtest

Positiver Reaktionstest

Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift

 

Mindestalter Personenverkehr (D/DE): 23 Jahre (über 16 Fahrgastplätzen, über 50 km Linienlänge, Einsatz im Reiseverkehr)

Mindestalter Personenverkehr (D/DE): 21 Jahre (über 16 Fahrgastplätzen, 50 km Linienlänge, ohne Einsatz im Reiseverkehr)

Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B

Gesundheitliche Eignung und Sehtest

Positiver Reaktionstest

Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift

Es gibt viele Fördermöglichkeiten

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Förderung

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Die beschleunigte Grundqualifikation

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Schulung

FAQ

Die Inhalte werden gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes vermittelt und dienen als Vorbereitung auf die IHK Prüfung.

• Technik und Fahrphysik (150 Minuten)
• Kinematischen Kette (150 Minuten)
• Sozialvorschriften (150 Minuten)
• Risiken im Straßenverkehrs (150 Minuten)
• Kriminalität u. Schleusung illegaler Einwanderer (150 Minuten)
• Präventivmaßnahmen gegen Krankheit (150 Minuten)
• Geistige und körperliche Verfassung (150 Minuten)
• Verhalten in Notfällen (150 Minuten)
• Ladungssicherung (150 Minuten)
• Kenntnisse und Vorschriften für den Güterverkehr (150 Minuten)
• Verhalten, das zu einem positiven Auftreten des Unternehmens beiträgt (150 Minuten)
• Wirtschaftliches Umfeld des Güterverkehrs und Marktordnung (150 Minuten)

Die beschleunigte Grundqualifikation dauert circa 4 Wochen.

Die Unterrichtszeiten sind hierbei Montag – Donnerstag (08:00 – 16:00 Uhr) & Freitag (08:00 – 14:00 Uhr). Der Lehrgang umfasst insgesamt 140 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten.

Es handelt sich dabei um 130 Unterrichtseinheiten theoretischen Unterricht und 10 Stunden fahrpraktischen Unterricht im LKW oder BUS.

Die Vorgaben für die Berufskraftfahrerqualifikation beruhen auf der EU-Richtlinie 2003/59/EG vom 15. Juli 2003 (ABl. Nr. L 226 vom 10.09.2003). Um die Richtlinie umzusetzen, hat der Staat das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und die auf diesem beruhende Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) erlassen.

Die Vorgaben des BKrFQG gelten für gewerbliche Beförderungen im Personen- oder Güterverkehr auf öffentlichen Straßen, sofern für diese Fahrten ein Führerschein der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE nötig ist.

Informationen, wer von der Berufskraftfahrerqualifikation ausgenommen ist befinden sich in den Anwendungshinweisen zur Berufskraftfahrergrundqualifikation.

Selbst alle anderen legen sich hierbei nicht genau fest. Siehe:

https://www.ihk-muenchen.de/de/Aus-und-Weiterbildung/Sach-und-Fachkundepr%C3%BCfungen-Unterrichtungen-AdA/Berufskraftfahrer/

https://www.eu-bkf.de/de/home/bkrfqg/grundqualifikation.htm

Ausnahme: Personen, die die Fahrerlaubnis der Klasse C1/C1E bzw. C/CE vor dem 10. September 2009 erworben haben, müssen keine zusätzliche Qualifikation erwerben.

Bei den Bus Klassen D1/E und D/E war der Stichtag der 10. September 2008.

Tipp: Zur gesetzlich vorgeschriebenen Berufskraftfahrerqualifikation gehört nicht nur der Nachweis der Grundqualifikation. Alle Fahrer und Fahrerinnen sind alle fünf Jahre zu einer 35-stündigen Weiterbildung verpflichtet, um die Qualifikation weiterhin zu behalten.

Die Abschlussprüfung ist ein 90 minütiger Test am Computer bei der zuständigen Industrie -und Handelskammer. Damit Sie die schriftliche Prüfung bestehen, sollten Sie ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift besitzen. Die Abschlussprüfung kann nicht in einer Fremdsprache abgelegt werden.

Eine Übersicht über die aktuellen Prüfungstermine finden Sie hier.

Falls sie bereits die Grundqualifikation Güterverkehr besitzen, können sie jederzeit auf die Grundqualifkation Personenverkehr erweitern. Natürlich ist dies auch andersrum möglich.

Hierbei müssen lediglich 35 Stunden theoretische Unterrichtseinheiten besucht werden, sowie 2,5 Stunden fahrpraktische Stunden im LKW oder Bus absolviert werden.

Für Fahrten im gewerblichen Güter- und Personenverkehr müssen die Fahrer zusätzlich zur Ausbildung der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse eine „Grundqualifikation“ sowie nachfolgend eine regelmäßige Weiterbildung nachweisen. Die Grundqualifikation kann der Fahrer auf verschiedenen Wegen erwerben.

1. Erwerb durch Besitzstand:
Fahrer, die eine entsprechende Fahrerlaubnis (2, 3, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE) vor den Stichtagen (Bus 10.09.2008/ Lkw 10.09.2009) erworben haben, genießen Besitzstand. Das heißt, diese Fahrer sind aus Sicht des Gesetzgebers bereits für ihren Tätigkeitsbereich (Güter- oder Personenverkehr) grundqualifiziert.

2. Erwerb durch Berufsausbildung:
Der Fahrer macht eine Berufsausbildung – zum Berufskraftfahrer (BKF), zur Fachkraft im Fahrbetrieb (FiF) oder in einem vergleichbaren Ausbildungsberuf mit staatlicher Anerkennung.

3. Erwerb durch Grundqualifikation bzw. die beschleunigte Grundqualifikation:
Bei der Grundqualifikation legt der Fahrer vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) eine 7,5-stündige praktische und theoretische Prüfung ab. Für die Grundqualifikation muss man die entsprechende Fahrerlaubnisklasse noch nicht besitzen.

Wer die beschleunigte Grundqualifikation absolviert, nimmt an einem Lehrgang mit 140 Stunden Unterricht einschließlich 10 Praxisstunden teil. Am Ende der beschleunigten Grundqualifikation steht eine 90-minütige theoretische Prüfung vor der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen IHK. Für die beschleunigte Grundqualifikation muss man die entsprechende Fahrerlaubnisklasse noch nicht besitzen.

Sowohl für die Grundqualifikation als auch die beschleunigte Grundqualifikation gilt: Fahrer mit Wohnsitz im Inland oder mit im Inland erteilter Arbeitsgenehmigung müssen die Grundqualifikation im Inland erwerben. Die absolvierte Grundqualifikation wird durch den Eintrag der Schlüsselzahl 95 auf dem Führerschein nachgewiesen.

AusbildungGrundqualifikationBeschleunigte Grundqualifikation
  • Fachkraft im Fahrbetrieb (FiF)
  • Berufskraftfahrer
  • Ausbildungsberuf mit vergleichbaren Kenntnissen
  • Lehrgang nicht erforderlich
  • Die Fahrerlaubnis ist keine Voraussetzung für die Prüfung

 

  • Lehrgang mit 140 Zeitstunden(140 x 60 Min.) inklusive 10 Praxisstunden
  • Die Fahrerlaubnis ist keine Voraussetzung für die Prüfung
KlasseAusbildungGrundqualifikationBeschleunigte Grundqualifikation
C18 Jahre18 Jahre21 Jahre
CE18 Jahre18 Jahre21 Jahre
C118 Jahre18 Jahre18 Jahre
C1E18 Jahre18 Jahre18 Jahre
KlasseAusbildungGrundqualifikationBeschleunigte Grundqualifikation
D18 Jahre (Linienverkehr bis 50 km)20 Jahre21 Jahre21 Jahre (Linienverkehr bis 50 km)23 Jahre
DE18 Jahre (Linienverkehr bis 50 km)20 Jahre21 Jahre21 Jahre (Linienverkehr bis 50 km)23 Jahre
D118 Jahre –21 Jahre
D1E18 Jahre –21 Jahre

Die beschleunigte Grundqualifikation dauert circa vier Wochen.

Unsere Unterrichtszeiten sind hierbei Montag – Donnerstag (08:00 – 16:00 Uhr) & Freitag (08:00 – 14:00 Uhr).

Der Lehrgang umfasst insgesamt 140 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten. Bei bekommst Du immer zum Beginn der Woche einen Stundenplan, damit Du immer genau weißt was dich erwartet.

Es handelt sich dabei um 130 Unterrichtseinheiten theoretischen Unterricht und 10 Stunden fahrpraktischen Unterricht.

Der Unterricht findet in unseren modernen Schulungsräumen unter folgender Adresse statt:

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Zum Routenplaner

Die Kosten belaufen sich auf 2490 € für die beschleunigte Grundqualifikation bei Auf Achse.

Zusätzliche Kosten fallen bei der IHK für die Abnahme der Prüfung an und ggf. für den Erwerb einer Fahrerlaubnis, falls Sie diese noch nicht besitzen.

Es gibt jedoch viele Fördermöglichkeiten, sowohl für Privatpersonen und Unternehmen, als auch arbeitssuchende Personen.

Wir beraten Sie gerne persönlich. 

Kundenberater auf Achse GmbH

Gregor Knott

Kundenberater



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