LKW Führerschein Übersicht

Welche LKW Führerscheine gibt es?


Generell unterscheidet man zwischen dem C1 Führerschein und dem C Führerschein C1 / E vs. C/E

Benötige ich die beschleunigte Grundqualifikation?


Jede Person, die gewerblich Güter oder Personen befördern möchte, benötigt die beschleunigte Grundqualifikation.
Alle Informationen über die beschleunigte Grundqualifikation finden Sie hier.

Förderungsmöglichkeiten


Es gibt viele Möglichkeiten, den LKW Führerschein sowie die beschleunigte Grundqualifikation gefördert zu bekommen.

Wir helfen gerne dabei, die passende Förderung sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen zu finden.
Alle Informationen über mögliche Förderungen erfahren Sie hier.

FAQ

Vorbereitung auf die IHK-Prüfung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes

• Technik und Fahrphysik (Wie viel Minuten)
• Kinematischen Kette
• Sozialvorschriften
• Risiken im Straßenverkehrs
• Kriminalität u. Schleusung illegaler Einwanderer
• Präventivmaßnahmen gegen Krankheit
• Geistige und körperliche Verfassung
• Verhalten in Notfällen
• Ladungssicherung
• Kenntnisse und Vorschriften für den Güterverkehr
• Verhalten, das zu einem positiven Auftreten des Unternehmens beiträgt
• Wirtschaftliches Umfeld des Güterverkehrs und Marktordnung

Die beschleunigte Grundqualifikation dauert 4 Wochen.

Unsere Unterrichtszeiten sind hierbei Montag – Donnerstag (08:00 – 16:00 Uhr) & Freitag (08:00 – 14:00 Uhr).

Der Lehrgang umfasst insgesamt 140 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten. Bei DriveX bekommst Du immer zum Beginn der Woche einen Stundenplan, damit Du immer genau weißt was dich erwartet.

Es handelt sich dabei um 130 Unterrichtseinheiten theoretischen Unterricht und 10 Stunden fahrpraktischen Unterricht.

Die Vorgaben für die Berufskraftfahrerqualifikation beruhen auf der EU-Richtlinie 2003/59/EG vom 15. Juli 2003 (ABl. Nr. L 226 vom 10.09.2003). Um die Richtlinie umzusetzen, hat der Staat das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und die auf diesem beruhende Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) erlassen.

Die Vorgaben des BKrFQG gelten für gewerbliche Beförderungen im Personen- oder Güterverkehr auf öffentlichen Straßen, sofern für diese Fahrten ein Führerschein der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE nötig ist.

Informationen, wer von der Berufskraftfahrerqualifikation ausgenommen ist befinden sich in den Anwendungshinweisen zur Berufskraftfahrergrundqualifikation.

 

 

Selbst alle anderen legen sich hierbei nicht genau fest. Siehe:

 

https://www.ihk-muenchen.de/de/Aus-und-Weiterbildung/Sach-und-Fachkundepr%C3%BCfungen-Unterrichtungen-AdA/Berufskraftfahrer/

 

https://www.eu-bkf.de/de/home/bkrfqg/grundqualifikation.htm

 

Ausnahme: Personen, die die Fahrerlaubnis der Klasse C1/C1E bzw. C/CE vor dem 10. September 2009 erworben haben, müssen keine zusätzliche Qualifikation erwerben.

Bei den Bus Klassen D1/E und D/E war der Stichtag der 10. September 2008.

Tipp: Zur gesetzlich vorgeschriebenen Berufskraftfahrerqualifikation gehört nicht nur der Nachweis der Grundqualifikation. Alle Fahrer und Fahrerinnen sind alle fünf Jahre zu einer 35-stündigen Weiterbildung verpflichtet, um die Qualifikation weiterhin zu behalten.

Die Abschlussprüfung ist ein 90 minütiger Test am Computer bei der zuständigen Industrie -und Handelskammer (IHK).

Damit Sie die schriftliche Prüfung bestehen, sollten Sie ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift besitzen.

Falls sie bereits die Grundqualifikation Güterverkehr besitzen, können sie jederzeit auf die Grundqualifkation Personenverkehr erweitern. Natürlich ist dies auch andersrum möglich.

Hierbei musst Du lediglich 35 Stunden theoretische Unterrichtseinheiten besuchen, sowie 2,5 Stunden fahrpraktische Stunden im LKW oder Bus absolvieren.

Für Fahrten im gewerblichen Güter- und Personenverkehr müssen die Fahrer zusätzlich zur Ausbildung der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse eine „Grundqualifikation“ sowie nachfolgend eine regelmäßige Weiterbildung nachweisen. Die Grundqualifikation kann der Fahrer auf verschiedenen Wegen erwerben.

1. Erwerb durch Besitzstand:
Fahrer, die eine entsprechende Fahrerlaubnis (2, 3, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE) vor den Stichtagen (Bus 10.09.2008/ Lkw 10.09.2009) erworben haben, genießen Besitzstand. Das heißt, diese Fahrer sind aus Sicht des Gesetzgebers bereits für ihren Tätigkeitsbereich (Güter- oder Personenverkehr) grundqualifiziert.

2. Erwerb durch Berufsausbildung:
Der Fahrer macht eine Berufsausbildung – zum Berufskraftfahrer (BKF), zur Fachkraft im Fahrbetrieb (FiF) oder in einem vergleichbaren Ausbildungsberuf mit staatlicher Anerkennung.

3. Erwerb durch Grundqualifikation bzw. die beschleunigte Grundqualifikation:
Bei der Grundqualifikation legt der Fahrer vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) eine 7,5-stündige praktische und theoretische Prüfung ab. Für die Grundqualifikation muss man die entsprechende Fahrerlaubnisklasse noch nicht besitzen.

Wer die beschleunigte Grundqualifikation absolviert, nimmt an einem Lehrgang mit 140 Stunden Unterricht einschließlich 10 Praxisstunden teil. Am Ende der beschleunigten Grundqualifikation steht eine 90-minütige theoretische Prüfung vor der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen IHK. Für die beschleunigte Grundqualifikation muss man die entsprechende Fahrerlaubnisklasse noch nicht besitzen.

Sowohl für die Grundqualifikation als auch die beschleunigte Grundqualifikation gilt: Fahrer mit Wohnsitz im Inland oder mit im Inland erteilter Arbeitsgenehmigung müssen die Grundqualifikation im Inland erwerben. Die absolvierte Grundqualifikation wird durch den Eintrag der Schlüsselzahl 95 auf dem Führerschein nachgewiesen.

Ausbildung Grundqualifikation Beschleunigte Grundqualifikation
  • Fachkraft im Fahrbetrieb (FiF)
  • Berufskraftfahrer
  • Ausbildungsberuf mit vergleichbaren Kenntnissen
  • Lehrgang nicht erforderlich
  • Die Fahrerlaubnis ist keine Voraussetzung für die Prüfung
  • Lehrgang mit 140 Zeitstunden(140 x 60 Min.) inklusive 10 Praxisstunden
  • Die Fahrerlaubnis ist keine Voraussetzung für die Prüfung
 
Klasse Ausbildung Grundqualifikation Beschleunigte Grundqualifikation
C 18 Jahre 18 Jahre 21 Jahre
CE 18 Jahre 18 Jahre 21 Jahre
C1 18 Jahre 18 Jahre 18 Jahre
C1E 18 Jahre 18 Jahre 18 Jahre
Klasse Ausbildung Grundqualifikation Beschleunigte Grundqualifikation
D 18 Jahre (Linienverkehr bis 50 km) 20 Jahre 21 Jahre 21 Jahre (Linienverkehr bis 50 km) 23 Jahre
DE 18 Jahre (Linienverkehr bis 50 km) 20 Jahre 21 Jahre 21 Jahre (Linienverkehr bis 50 km) 23 Jahre
D1 18 Jahre  – 21 Jahre
D1E 18 Jahre  – 21 Jahre

LKW Führerschein


Förderungsmöglichkeiten

Es gibt verschiedene Wege, den Führerschein gefördert zu bekommen.

Alle Informationen rund um das Thema Förderung (sowohl für Unternehmen, als auch für Privatpersonen) erfahren Sie hier.

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