Berufskraftfahrer werden
Die Basis
für das gewerbliche Fahren im Güter- und Personenverkehr.
Gewerbliches Fahren bedeutet generell:
Sobald mit dem Fahren in einem Unternehmen Geld verdient wird, ist das Fahren gewerblich.
Die Erlaubnis zum gewerblichen Fahren kann über verschiedene Wege erlangt werden. Die Erlaubnis wird entweder für den Güterverkehr (LKW) oder den Personenverkehr (Bus) erlangt. Ein Umstieg ist später auch noch möglich.
Bestandsschutz beim Führerschein
Personen, die nach dem 10.09.2008 ihren Bus-Führerschein erworben haben und Personen, die ihren LKW-Führerschein vor dem 10.08.2009 erworben haben, benötigen neben der jeweiligen Fahrerlaubnis für LKW oder Bus auch eine Qualifizierung im Bereich gewerblichem Fahren.
Die beschleunigte Grundqualifikation
Die beschleunigte Grundqualifikation ist der gängigste und einfachste Weg, gewerblich Fahren zu dürfen.
Diese Befähigung erlangen Sie, indem sie 140 Stunden absolvieren (130 Stunden Theorie + 10 Stunden Praxis im LKW oder Bus).
Abgeschlossen wird die Maßnahme mit einer 90-minütigen Theorieprüfung in deutscher Sprache bei der zuständigen IHK.
Zukünftig ist es angedacht, dass die Prüfung auch in anderen Sprachen abgelegt werden kann.
Grundqualifikation
Die Befähigung zum gewerblichen Fahren kann auch durch die Grundqualifikation erlangt werden. Hierbei herrscht keine Vorbereitungspflicht.
Auf Achse bietet hierzu einen 2 tägigen Vorbereitungskurs an.
Abgeschlossen wird die Maßnahme mit einer 240-minütigen Theorieprüfung in deutscher Sprache bei der zuständigen IHK sowie einem praktischen Prüfungsteil.
Bei der Grundqualifikation muss der Absolvent die entsprechende Fahrerlaubnisklasse noch nicht besitzen.
Ausbildung zum Berufskraftfahrer
Die Ausbildung zum Berufskraftfahrer ist eine amtlich anerkannte Ausbildung und dauert insgesamt 3 Jahre.